Abwasser

Wir sorgen für klare Verhältnisse

Was passiert eigentlich mit dem Badewasser? Und wohin fließt das Wasser, wenn man die Toilettenspülung betätigt? Antworten auf diese Fragen wissen die Profis der Stadtwerke Wolfratshausen. Und nicht nur in der Theorie kennen wir uns bestens aus. Mit unseren Leistungen rund um eine geordnete Abwasserentsorgung sind wir täglich auch mitten in der Praxis.

Kontinuierliche Prüfungen der Abwasserkanäle und –leitungen (Kanalnetzlänge: ca. 52 km) und ein nachhaltiges Sanierungskonzept gewährleisten, dass kein Abwasser ins Grundwasser gelangt. Ein essenzieller Aspekt für Hygiene und Umweltschutz. Nach der Aufbereitung – unter anderem findet eine Behandlung mit einer modernen UV-Anlage statt – wird dem Abwasser sogar „Badewasserqualität“ bescheinigt.

Die Abwasserentsorgung der Stadtwerke Wolfratshausen: effektiv und fortschrittlich.

Gebühren

Abwassergebühren

Unsere Abwassergebühren errechnen sich wie folgt:

Menge Preis Mehrwertsteuer
1 m3 Abwasser 3,20 € keine

Abwasserherstellungsbeitrag

Die Stadtwerke Wolfratshausen erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Abwasserentsorgungseinrichtung einen Betrag, soweit der Aufwand nicht einer Erstattungsregelung nach Art. 9 KAG unterliegt. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, wenn für sie ein Recht zum Anschluss an die Abwasserentsorgungseinrichtung besteht.

Zusätzlich wird eine Genehmigungsgebühr pro Entwässerungsplan in Höhe von 75€ (keine Mehrwertsteuer) erhoben.

Flächengröße Preis Mehrwertsteuer
Pro 1 m2 Grundstücksfläche 2,30 € keine
Pro 1 m2 Geschossfläche 6,50 € keine

Rückstau

Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten, welche Rückstausicherung Ihr Gebäude gegen Schäden schützt!

Was ist ein Rückstau?

Bei extremen Regenfällen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht aufnehmen. Der Abwasserspiegel steigt in den Kanalstrecken und Revisionsschächten bis zur Rückstauebene (meist Straßenoberkante) und drückt in die Hausanschlusskanäle. Über Entwässerungsleitungen werden tieferliegende Gebäudebereiche (meist Keller) „geflutet“. Alle Ablaufstellen, die unterhalb des Rückstauebene liegen, müssen gesichert werden. Eine Rückstausicherung für Bodenabläufe, Abwasserleitungen, oder
auch für Siphons im Keller, besteht nach DIN-Normen aus 2 Komponenten:

  • Ein automatischer Verschluss (zum Beispiel eine Klappe), der bei Gegenstrom
    automatisch schließt.
  • Ein Notverschluss, der von Hand geschlossen, und im Notfall oder bei längerer Abwesenheit, betätigt werden kann. Die Rückstauverschlüsse sind 2 mal jährlich zu warten und monatlich zu überprüfen.

Welchen Schutz vor Rückstauschäden gibt es?

Ein Rückstauverschluss funktioniert nur für Abwasserläufe, auf die Sie vorübergehend verzichten können, und wenn ein freies Gefälle zur Kanalisation besteht. Es muss außerdem gesichert sein, dass Abwasser aus höher liegenden Geschossen abfließen kann. Ist dies nicht möglich, weil zum Beispiel das komplette Abwasser im Keller zusammengeführt wird, muss eine Hebeanlage installiert werden.

Diese hebt das Abwasser über die Rückstauebene an und führt es der Kanalisation zu. Somit wird durch eine Hebeanlage ein größerer Schutz gegen Rückstau erzielt. Auch bei einer Hebeanlage ist der Hauseigentümer verantwortlich, dass die Funktionstüchtigkeit dieser Anlagen durch regelmäßige Wartung und eine monatliche Prüfung der Anlage gewährleistet ist.

Infoblatt: Rückstau von Abwässern

Abwasser Informationen zum Rueckstau

Fettabscheider

Projektinformation Fettabscheider

Mit dem Inkrafttreten der DIN 4040-100 Dezember 2004 wurden die Anforderungen für Betrieb, Wartung und Überwachung von Fettabscheidern neu geregelt. Die neue Norm bringt für die Betreiber von Fettabscheidern insbesondere überwachungsrelevante Konsequenzen mit sich. Unter anderem schreibt die Norm vor, dass die Abscheideranlagen regelmäßig entleert, halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung von Fettabscheidern gemäß „DIN 4040-100 Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen“ nach DIN­1 und DIN­2“.

Welche Abscheideranlagen sind gemäß DIN 4040-100 überwachungspflichtig?

Die DIN 4040-100 gilt für alle Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825 im Bereich von gewerblichen Abwassereinleitungen mit denen Fette abgeschwemmt werden können.

Wie häufig müssen Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden?

Häufigkeit Ausführung durch
Entsorgung 14-tägig bzw. monatlich Fachfirma
Wartung halbjährlich/td> Sachkundige Person (Firma)
Generalinspektion alle 5 Jahre Fachkundige Person *

* Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe oder Sachverständige, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen in dem gemäß DIN 4040-100 genannten Umfang verfügen.

Entsorgung

Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Schlammfang und Abscheider sind mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig durch eine Fachfirma zu entleeren und zu reinigen.

Auf welche Kontrollmaßnahmen müssen die Wartungen erstreckt werden?

Die Wartung umfasst Kontrollen und Funktionsprüfungen aller Anlagenteile der Abscheideanlage. Der genaue Wartungsumfang richtet sich nach den Angaben der DIN 4040 – 100 (Stand Dezember 2004) sowie ggf. Herstellerangaben. Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.

Vorgehensweise bei der Generalinspektion

Im Rahmen der Generalinspektion ist auch die Dichtheit der Anlage zu überprüfen. Dazu ist es notwendig, die Anlage komplett zu Entleeren und zu Reinigen. Die Hinzunahme einer Entsorgungsfirma ist deshalb unumgänglich. Aus ökonomischer Sicht ist es deshalb sinnvoll, den Zeitpunkt der Generalinspektion möglichst mit einem ohnehin fälligen Entsorgungstermin zusammenzulegen. Nach der Entleerung und Reinigung der Anlage wird eine Sichtprüfung im Inneren der Anlage vorgenommen. Anschließend muss die Anlage bis zur Oberkante mit Wasser aufgefüllt werden, nachdem zuvor alle Zu- und Ablaufleitungen mit geeigneten Gerätschaften abgesperrt wurden. Die näheren Details zur Vorgehensweise liefert die DIN 4040-100 (Stand Dezember 2004). Weitere Punkte der Überprüfung sind die Kontrolle des baulichen Zustandes der Anlage hinsichtlich Korrosionen (innere Beschichtung etc.) und Zustand der Einbauteile sowie die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuches. Die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen werden in einem Protokoll festgehalten. Der Betreiber erhält ein ausführliches Inspektionsprotokoll mit Beurteilung der Ergebnisse und entsprechenden Empfehlungen.

Infoblatt: Fettabscheider

Öl- und Benzinabscheider

Projektinformation – Leichtflüssigkeitsabscheider

Mit dem Inkrafttreten der DIN 1999-100:2003-10 wurden die Anforderungen für Betrieb, Wartung und Überwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern neu geregelt. Die neue Norm bringt für die Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern insbesondere überwachungsrelevante Konsequenzen mit sich. Unter anderem schreibt die Norm vor, dass die Abscheideranlagen halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen wird. Von der bisherigen starren Regelung der turnusgemäßen Entleerung der Abscheideranlagen wird abgewichen und stattdessen die bedarfsgerechte Entleerung eingeführt. Diese Vorgehensweise wirkt sich kostensenkend auf den Betrieb von Abscheideranlagen aus.

Häufigkeit Ausführung durch
Eigenkontrollen monatlich Sachkundige und eingewiesene Person (Betreiber)
Wartung halbjährlich/td> Sachkundige Person (Fachfirma)
Generalinspektion alle 5 Jahre Fachkundige Person *

* Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe oder Sachverständige, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen in dem gemäß DIN 1999-100 genannten Umfang verfügen.

Auf welche Kontrollmaßnahmen müssen die Wartungen erstreckt werden?

Die Wartung umfasst Kontrollen und Funktionsprüfungen aller Anlagenteile der Abscheideanlage. Der genaue Wartungsumfang richtet sich nach den Angaben der DIN 1999-Teil 100 (Stand Oktober 2003) sowie ggf. Herstellerangaben.

Vorgehensweise bei der Generalinspektion

Im Rahmen der Generalinspektion ist auch die Dichtheit der Anlage zu überprüfen. Dazu ist es notwendig die Anlage komplett zu Entleeren und zu Reinigen. Die Hinzunahme einer Entsorgungsfirma ist deshalb unumgänglich. Aus ökonomischer Sicht ist es deshalb sinnvoll, den Zeitpunkt der Generalinspektion möglichst mit einem ohnehin fälligen Entsorgungstermin zusammenzulegen. Nach der Entleerung und Reinigung der Anlage wird eine Sichtprüfung im Inneren der Anlage vorgenommen. Anschließend muss die Anlage bis zur Oberkante mit Wasser aufgefüllt werden, nachdem zuvor alle Zu- und Ablaufleitungen mit geeigneten Gerätschaften abgesperrt wurden. Die näheren Details zur Vorgehensweise liefert die DIN 1999-Teil 100 (Stand Oktober 2003). Weitere Punkte der Überprüfung sind die Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage hinsichtlich Korrosionen (innere Beschichtung etc.), Zustand der Einbauteile und die Überprüfung der Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung (z.B. Schwimmer) sowie die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuches. Die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen werden in einem Protokoll festgehalten. Der Betreiber erhält ein ausführliches Inspektionsprotokoll mit Beurteilung der Ergebnisse und entsprechenden Empfehlungen.

Infoblatt: Ölabscheider

Schwimmbad Entleerung

1. Allgemein

Beim Betrieb von privaten Schwimmbädern können folgende Abwässer anfallen:

Filterrückspülwasser
(Fällt bei der Rückspülung der für die Reinigung des Badewassers eingesetzten Filter an. Die Rückspülintervalle und die Menge des Rückspülwassers hängen von der Verschmutzung des Badewassers ab. Entsprechende Angaben müssen vom Betreiber beigebracht werden.)

Beckenentleerungswasser
(Fällt meist einmal jährlich bei erforderlichem Wasserwechsel im Schwimmbecken an. Aus Gründen des Frostschutzes und der Beckenstatik für Freischwimmbecken wird der Wasserwechsel nach Abschluss der Badesaison meist erst im Frühjahr des folgenden Jahres vorgenommen.)

Beckenreinigungswasser
(Fällt nach der Entleerung des Beckens an und ist neben dem abgewaschenen Schmutz oft auch mit mehr oder weniger aggressiven Reinigungsmitteln verunreinigt.)

Die Einleitung derartiger Abwässer in ein Gewässer oder in den Untergrund ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Im wasserrechtlichen Verfahren wird normalerweise auch das WWA als amtlicher Sachverständiger zur Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme aufgefordert.

2. Welche Vorraussetzungen sind zu berücksichtigen?

Filterrückspülwasser, Schwappwasser, Beckenreinigungswasser dürfen nicht ohne weitere Vorbehandlung in ein Gewässer oder in den Untergrund eingeleitet werden. Diese Abwässer müssen daher in der Regel der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden.

Der Einleitung von Beckenentleerungswasser in ein Gewässer oder in den Untergrund kann in der Regel zugestimmt werden soweit es sich nicht um wasserwirtschaftlich besonders schützenswerte Gebiete (z.B. Trinkwasserschutzzonen) handelt. Ist kein geeignetes Oberflächengewässer vorhanden, so sollte eine Verrieselung des Entleerungswassers über eine mindestens 20 cm dicke Bodenschicht angestrebt werden. Im Falle der Verwendung von chlorhaltigen Chemikalien zur Badewasserkonditionierung darf bei der Einleitung kein freies Chlor mehr nachweisbar sein. Dies ist vor der Einleitung mit einem geeigneten Testverfahren (Messbereich mindestens bis zu einer Untergrenze von 0,1 mg/l) festzustellen. Bei Verwendung von Chemikalien auf der Basis von quarternären Ammoniumverbindungen (kationische Tenside) bestehen gegen die Direkteinleitung in ein Gewässer oder in den Untergrund erhebliche Bedenken.

Wo kann die Einleitung in ein Gewässer bzw. in den Untergrund beantragt werden?

Der Antrag für die Erlaubnis zur Einleitung des Beckenentleerungswassers ist beim örtlich zuständigen Landratsamt (Bad Tölz) zu stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsunterlagen müssen folgende Informationen enthalten:

Wasservolumen im Becken und Häufigkeit der Beckenentleerungen/ Entwässerungsplan, aus dem die Einleitungsstelle und die Lage der Entwässerungsleitungen hervorgehenfür den Schwimmbadbetrieb und Angaben zu deren Inhaltsstoffen und Eigenschaften mindestens anhand der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter des Herstellers.

Merkblatt: Einleiten von Abwasser aus dem Betrieb von privaten Schwimmbecken in Oberflächengewässer oder in den Untergrund

Ansprechpartner

Wassermeister
Tel: +49 8171 4239 0
Fax: 08171 4239 39
E-Mail: info@stww.info

Rohrnetzmeister
Tel: +49 8171 4239 0
Fax: 08171 4239 39
E-Mail: info@stww.info