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Mitarbeiter der Stadtwerkeneben Fahrzeug der Stadtwerke

Abwasser

Wir schaffen Klarheit!

Fragen Sie sich manchmal, wohin das Wasser aus der Badewanne eigentlich verschwindet? Oder wohin das Wasser fließt, wenn Sie den Toilettenspülknopf drücken?

Wir von den Stadtwerken Wolfratshausen haben die Antworten für Sie parat – und zwar nicht nur in der Theorie. Unsere Abwasserprofis sind jeden Tag mitten im Geschehen und sorgen dafür, dass die Abwasserentsorgung reibungslos läuft.

Unsere rund 50 Kilometer langen Abwasserkanäle und -leitungen werden regelmäßig überprüft, damit kein Abwasser in unser kostbares Grundwasser gelangt. Aber das ist noch nicht alles! Das Abwasser gelangt ausschließlich in die Kläranlage des Abwasserverbands Isar-Loisach-Gruppe, wo es wieder aufbereitet wird. Nachdem wir das Abwasser in unserer UV-Anlage behandelt haben, hat es sogar den Status „Badewasserqualität“.

Hier bei den Stadtwerken Wolfratshausen sind wir stolz darauf, wie effektiv und fortschrittlich unsere Abwasserentsorgung funktioniert. Denn wir wissen: Klare Verhältnisse im Abwasser bedeuten sauberes Wasser für alle!

Gebühren

Abwasser-Gebühren

Unsere Abwassergebühren betragen derzeit:

Menge Preis Mehrwertsteuer
1 m3 Abwasser 3,20 € Keine

Abwasserherstellungsbeitrag

Wir erheben zur Deckung unserer Arbeit für die Herstellung der Abwasserentsorgungseinrichtung einen Betrag.

Dieser Beitrag fällt an, wenn Ihr Grundstück bebaut ist, vielleicht noch bebaut wird, wenn Sie es gewerblich nutzen und Ihr Grundstück an das Abwassernetz angeschlossen ist.

Flächengröße Preis Mehrwertsteuer
Pro 1 m2 Grundstücksfläche 2,30 € keine
Pro 1 m2 Geschossfläche 6,50 € keine

Zusätzlich erheben wir eine Genehmigungsgebühr pro Entwässerungsplan in Höhe von 75 € (keine Mehrwertsteuer).

Rückstau – Ihr Schutz vor Überschwemmungen!

Was genau ist eigentlich ein Rückstau? Etwas, das man nicht gerne erleben möchte: Wenn die Regenmassen bei heftigen Wolkenbrüchen zu viel werden, kommt unser Abwassersystem an seine Grenzen. Steigt der Wasserpegel im Kanal bis er die so genannte „Rückstauebene“ erreicht hat – meistens etwa auf Straßenniveau – drückt das Wasser in die Hausanschlusskanäle. Die Folge: Wasser tritt aus den Kanälen der tiefergelegenen Räume, Keller werden geflutet.

Damit genau das bei Ihnen nicht passiert, lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten, welche Rückstausicherung Ihr Gebäude gegen Schäden schützt.

Sie möchten wissen, wie so eine Rückstausicherung aussieht? Ganz einfach: Sie besteht aus zwei Teilen. Ein automatischer Verschluss, der sich bei Gegenstrom von alleine schließt. Und für den Notfall oder wenn Sie mal längere Zeit weg sind, gibt es einen manuellen Verschluss, den Sie per Hand schließen können.

Die Verschlüsse müssen regelmäßig gewartet werden – zweimal im Jahr sollte jemand nach ihnen schauen. Zusätzlich sollten Sie monatlich selbst eine kleine Überprüfung vornehmen.

Wie können Sie Rückstauschäden vermeiden?

Ein Rückstauverschluss funktioniert nur, wenn das Wasser noch ein freies Gefälle zur Kanalisation hat und auch Abwasser aus höheren Etagen abfließen kann. Und es funktioniert nur für Abwasserläufe, auf die Sie vorübergehend verzichten können. Wenn das nicht geht, weil Ihr Abwasser im Keller zusammenläuft, benötigen Sie eine Hebeanlage. Diese leitet das Wasser über die Rückstauebene hinaus und in die Kanalisation. Ein enormer Schutz vor Rückstau!

Unser Appell an alle Hausbesitzer, denkt daran: Ob automatische Klappe oder Hebeanlage – Ihr Rückstauschutz verdient ein bisschen Aufmerksamkeit. Schließlich wollen wir nicht, dass Ihr Keller in einen Pool verwandelt wird. Der Hauseigentümer ist verantwortlich, dass die Funktionstüchtigkeit dieser Anlage durch regelmäßige Wartung und eine monatliche Prüfung der Anlage gewährleistet ist.

Fettabscheider

Fettabscheider verhindern, dass Fette im Abwasser für Chaos sorgen. Genau geregelt wird das in einer eigenen Norm, die DIN 4040-100 für Betreiber von Fettabscheidern.

Die Kurzfassung dieser Regelung: Abscheideranlagen müssen regelmäßig geleert werden, alle sechs Monate eine kleine Wartung kriegen und alle fünf Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden.

Ausführlicher geschrieben: Mit dem Inkrafttreten der DIN 4040-100 Dezember 2004 wurden die Anforderungen für Betrieb, Wartung und Überwachung von Fettabscheidern neu geregelt. Die neue Norm bringt für die Betreiber von Fettabscheidern insbesondere überwachungsrelevante Konsequenzen mit sich. Unter anderem schreibt die Norm vor, dass die Abscheideranlagen regelmäßig entleert, halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung von Fettabscheidern gemäß „DIN 4040-100 Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen“ nach DIN­1 und DIN­2“.

Welche Abscheideranlagen sind überwachungspflichtig?

Die DIN 4040-100 ist für alle Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825 gültig. Also, wenn Ihre Abscheideranlage in gewerblichen Abwassereinleitungen eingesetzt wird und Fette fernhalten soll.

Wie häufig müssen Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden?

Häufigkeit Ausführung durch
Entsorgung 14-tägig bzw. monatlich Fachfirma
Wartung halbjährlich Sachkundige Person (Firma)
Generalinspektion alle 5 Jahre Fachkundige Person *

* Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe oder Sachverständige, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen in dem gemäß DIN 4040-100 genannten Umfang verfügen.

Entsorgung

Schlammfang und Abscheider – die Grundpfeiler Ihres Abwassers! Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten werden. Mindestens einmal im Monat, besser sogar alle zwei Wochen, sollten sie von Profis geleert und gereinigt werden, damit sie nicht überlaufen.

Wartungen

Alle Anlagenteile der Abscheideanlage müssen bei der Wartung kontrolliert und auf Funktion getestet werden. Was genau zu tun ist, steht in der DIN 4040-100 (Stand Dezember 2004) und den Herstellerangaben. Danach werden alle Ergebnisse in einem Wartungsbericht festgehalten.

Generalinspektion

Im Rahmen der Generalinspektion ist auch die Dichtheit der Anlage zu überprüfen. Dazu ist es notwendig, die Anlage komplett zu Entleeren und zu Reinigen. Die Hinzunahme einer Entsorgungsfirma ist deshalb unumgänglich. Aus ökonomischer Sicht ist es deshalb sinnvoll, den Zeitpunkt der Generalinspektion möglichst mit einem ohnehin fälligen Entsorgungstermin zusammenzulegen. Nach der Entleerung und Reinigung der Anlage wird eine Sichtprüfung im Inneren der Anlage vorgenommen. Anschließend muss die Anlage bis zur Oberkante mit Wasser aufgefüllt werden, nachdem zuvor alle Zu- und Ablaufleitungen mit geeigneten Gerätschaften abgesperrt wurden. Die näheren Details zur Vorgehensweise liefert die DIN 4040-100 (Stand Dezember 2004). Weitere Punkte der Überprüfung sind die Kontrolle des baulichen Zustandes der Anlage hinsichtlich Korrosionen (innere Beschichtung etc.) und Zustand der Einbauteile sowie die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuches. Die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen werden in einem Protokoll festgehalten. Der Betreiber erhält ein ausführliches Inspektionsprotokoll mit Beurteilung der Ergebnisse und entsprechenden Empfehlungen.

So bleibt alles in bester Ordnung – für klare Verhältnisse in Ihrer Anlage!

Öl- und Benzinabscheider

Projektinformation – Leichtflüssigkeitsabscheider

Zur vernünftigen Aufbereitung von Abwasser gehören auch Leichtflüssigkeitsabscheider. Betrieb, Wartung und Überwachung der Abscheider sind in der DIN 1999-100:2003-10 geregelt. Sie sieht eine halbjährliche Wartung vor sowie alle 5 Jahre eine Generalinspektion.

Aber Achtung: Wir brechen mit der starren Regelung der regelmäßigen Entleerung und setzen stattdessen eine bedarfsgerechte Entleerung. Das bedeutet weniger Kosten und mehr Effizienz für Sie!

Wartung von Abscheideranlagen

Auch diese Abscheider müssen auf dem neuesten Stand sein. Das bedeutet: Kontrolle und Funktionschecks für alle Anlagenteile gemäß den Vorgaben der DIN 1999-Teil 100 (Stand Oktober 2003) und den Herstellerangaben.

Wartungsintervalle

Häufigkeit Ausführung durch
Eigenkontrollen monatlich Sachkundige und eingewiesene Person (Betreiber)
Wartung halbjährlich Sachkundige Person (Fachfirma)
Generalinspektion alle 5 Jahre Fachkundige Person *

Auf welche Kontrollmaßnahmen müssen die Wartungen erstreckt werden?

Die Wartung umfasst Kontrollen und Funktionsprüfungen aller Anlagenteile der Abscheideanlage. Der genaue Wartungsumfang richtet sich nach den Angaben der DIN 1999-Teil 100 (Stand Oktober 2003) sowie ggf. Herstellerangaben.

Generalinspektion

Im Rahmen der Generalinspektion ist auch die Dichtheit der Anlage zu überprüfen. Dazu ist es notwendig die Anlage komplett zu Entleeren und zu Reinigen. Die Hinzunahme einer Entsorgungsfirma ist deshalb unumgänglich. Aus ökonomischer Sicht ist es deshalb sinnvoll, den Zeitpunkt der Generalinspektion möglichst mit einem ohnehin fälligen Entsorgungstermin zusammenzulegen. Nach der Entleerung und Reinigung der Anlage wird eine Sichtprüfung im Inneren der Anlage vorgenommen. Anschließend muss die Anlage bis zur Oberkante mit Wasser aufgefüllt werden, nachdem zuvor alle Zu- und Ablaufleitungen mit geeigneten Gerätschaften abgesperrt wurden. Die näheren Details zur Vorgehensweise liefert die DIN 1999-Teil 100 (Stand Oktober 2003). Weitere Punkte der Überprüfung sind die Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage hinsichtlich Korrosionen (innere Beschichtung etc.), Zustand der Einbauteile und die Überprüfung der Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung (z.B. Schwimmer) sowie die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuches. Die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen werden in einem Protokoll festgehalten. Der Betreiber erhält ein ausführliches Inspektionsprotokoll mit Beurteilung der Ergebnisse und entsprechenden Empfehlungen.

Schwimmbad-Entleerung bei Privathaushalten

Sie haben ein privates Schwimmbad? Dann finden Sie hier ein paar Infos, die Sie wissen sollten.

Beginnen wir mit den Abwässern, die bei Ihnen anfallen können:

  • Filterrückspülwasser Fällt bei der Rückspülung der für die Reinigung des Badewassers eingesetzten Filter an. Die Rückspülintervalle und die Menge des Rückspülwassers hängen von der Verschmutzung des Badewassers ab. Entsprechende Angaben müssen vom Betreiber beigebracht werden
  • Beckenentleerungswasser Fällt meist einmal jährlich bei erforderlichem Wasserwechsel im Schwimmbecken an. Aus Gründen des Frostschutzes und der Beckenstatik für Freischwimmbecken wird der Wasserwechsel nach Abschluss der Badesaison meist erst im Frühjahr des folgenden Jahres vorgenommen
  • Beckenreinigungswasser Fällt nach der Entleerung des Beckens an und ist neben dem abgewaschenen Schmutz oft auch mit mehr oder weniger aggressiven Reinigungsmitteln verunreinigt.

Die Einleitung derartiger Abwässer in ein Gewässer oder in den Untergrund ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Im wasserrechtlichen Verfahren wird normalerweise auch das WWA als amtlicher Sachverständiger zur Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme aufgefordert.

Pool mit Liegebereich, zwei Sonnenliegen und einem großen Sonnenschirm

Wasserrechtliche Regelungen – bitte beachten!

Ihre Abwässer dürfen Sie natürlich nicht einfach so in Gewässer oder Untergrund ableiten. Filterrückspülwasser, Schwappwasser und Beckenreinigungswasser müssen zu einer öffentlichen Abwasseranlage geleitet und dort vorbehandelt werden.

Beckenentleerungswasser darf in folgenden Ausnahmefällen in geeignete Gewässer oder den Untergrund eingeleitet werden.

  • Wenn es sich nicht um ein wasserwirtschaftlich schützenswertes Gebiet handelt.
  • Wenn kein passendes Gewässer da ist, aber eine Verrieselung über die Bodenschicht möglich.
  • Wenn kein freies Chlor nachweisbar ist bei Verwendung von chlorhaltigen Chemikalien.

Antrag stellen:

Den Antrag für die Erlaubnis zur Einleitung des Beckenentleerungswassers können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Landratsamt (Bad Tölz) stellen.

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wasservolumen Ihres Beckens und den Entwässerungsplan,  aus dem die Einleitungsstelle und die Lage der Entwässerungsleitungen hervorgehen.
  • Angaben zu deren Inhaltsstoffen und Eigenschaften mindestens anhand der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter des Herstellers.

Ihr Ansprechpartner

Rufen Sie uns an

Wir sind Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstags bis 18:00 Uhr und Freitags bis 12:00 Uhr gerne für Sie da und freuen uns auf Ihren Anruf.

Schreiben Sie uns

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