Öl und Benzinabscheider
Projektinformation - Leichtflüssigkeitsabscheider:
Mit dem Inkrafttreten der DIN 1999-100:2003-10 wurden die Anforderungen für Betrieb, Wartung und Überwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern neu geregelt. Die neue Norm bringt für die Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern insbesondere überwachungsrelevante Konsequenzen mit sich. Unter anderem schreibt die Norm vor, dass die Abscheideranlagen halbjährlich gewartet und alle 5 Jahre einer Generalinspektion unterzogen wird. Von der bisherigen starren Regelung der turnusgemäßen Entleerung der Abscheideranlagen wird abgewichen und stattdessen die bedarfsgerechte Entleerung eingeführt. Diese Vorgehensweise wirkt sich kostensenkend auf den Betrieb von Abscheideranlagen aus.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Fettabscheider
Gebühren
Öl-und Benzinabscheider
Rückstau
Schwimmbad Entleerung
Kontakt
Stadtwerke Wolfratshausen
Anstalt des öffentl. Rechts
Pfaffenrieder Str.6
82515 Wolfratshausen
Telefon: 0 81 71 - 42 39 0
Telefax: 0 81 71 - 42 39 39
Öffnungszeiten:
Vormittags
Mo.-Fr. 8.oo-12.oo Uhr
Nachmittags
Mo.-Mi. 13.oo-16.oo Uhr
Do. 13.oo - 18.oo Uhr
Kontaktformular
Häufigkeit |
Ausführung durch: |
|
Eigenkontrollen |
monatlich |
Sachkundige und eingewiesene Person (Betreiber) |
Wartung |
halbjährlich |
Sachkundige Person (Fachfirma) |
Generalinspektion |
alle 5 Jahre |
Fachkundige Person *) |
*) Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe oder Sachverständige, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen in dem gemäß DIN 1999-100 genannten Umfang verfügen.
3. Auf welche Kontrollmaßnahmen müssen die Wartungen erstreckt werden?
Die Wartung umfasst Kontrollen und Funktionsprüfungen aller Anlagenteile der Abscheideanlage. Der genaue Wartungsumfang richtet sich nach den Angaben der DIN 1999-Teil 100 (Stand Oktober 2003) sowie ggf. Herstellerangaben.
4. Vorgehensweise bei der Generalinspektion
Im Rahmen der Generalinspektion ist auch die Dichtheit der Anlage zu überprüfen. Dazu ist es notwendig die Anlage komplett zu Entleeren und zu Reinigen. Die Hinzunahme einer Entsorgungsfirma ist deshalb unumgänglich. Aus ökonomischer Sicht ist es deshalb sinnvoll, den Zeitpunkt der Generalinspektion möglichst mit einem ohnehin fälligen Entsorgungstermin zusammenzulegen. Nach der Entleerung und Reinigung der Anlage wird eine Sichtprüfung im Inneren der Anlage vorgenommen. Anschließend muss die Anlage bis zur Oberkante mit Wasser aufgefüllt werden, nachdem zuvor alle Zu- und Ablaufleitungen mit geeigneten Gerätschaften abgesperrt wurden. Die näheren Details zur Vorgehensweise liefert die DIN 1999- Teil 100 (Stand Oktober 2003). Weitere Punkte der Überprüfung sind die Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage hinsichtlich Korrosionen (innere Beschichtung etc.), Zustand der Einbauteile und die Überprüfung der Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung (z.B. Schwimmer) sowie die ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuches. Die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen werden in einem Protokoll festgehalten. Der Betreiber erhält ein ausführliches Inspektionsprotokoll mit Beurteilung der Ergebnisse und entsprechenden Empfehlungen.
Weitere Informationen
CTU Chemisch Technische Umweltberatung